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Bußgeldrecht

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Ihr Fachanwalt für Strafrecht in der Region Essen und Gelsenkirchen

Fachanwalt für Strafrecht in der Region Essen und Gelsenkirchen

Von meiner Rechtsanwaltskanzlei Stephan Bester in Gelsenkirchen aus berate und vertrete ich meine Mandanten hier am Ort bis hin nach Essen gut zehn Kilometer südwestlich. Ich bin ein Fachanwalt für Strafrecht; darüber hinaus sind das Verkehrs- sowie das Bußgeldrecht zwei weitere Rechtsgebiete, in denen ich meine Mandanten bevorzugt berate und vertrete. Insofern bin ich der genau richtige Ansprechpartner für jegliche Sorgen, Probleme und Streitfälle, die sich aus der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr tagtäglich ergeben.

Grenze zwischen legal und illegal im Strafrecht oftmals fließend

Selbst mir als Fachanwalt für Strafrecht fällt es nicht immer ganz leicht zu erkennen, ob es sich im Einzelfall tatsächlich um eine Straftat handelt. Für den betroffenen Bürger ist es erfahrungsgemäß deutlich schwerer, sich ohne fachanwaltliche Beratung bewusst zu machen, dass die Grenze von legal zur Straftat überschritten ist. Als Fachanwalt habe ich ein fachspezifisches Wissen in Kombination mit der langjährigen Erfahrung im Strafrecht. Ich berate meinen Mandanten außergerichtlich und vertrete sowie verteidige ihn vor Gericht in allen Instanzen. Das geschieht einerseits mit viel Verständnis und Empathie, und andererseits mit Vertrauen sowie absoluter Diskretion. Als Anwalt des Vertrauens vertrete ich immer und ausschließlich die Interessen meines Mandanten.

Verkehrsrecht und Bußgeldrecht - nicht selten ein Junktim

In Ruhrgebietsgroßstädten wie Gelsenkirchen, Essen, Bochum , Dortmund oder Mülheim an der Ruhr pulsiert der Straßenverkehr rund um die Uhr. Zu den geradezu automatischen Folgen gehören der Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden sowie kleine oder auch gravierendere Ordnungswidrigkeiten. Schadensrecht und das Recht über Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind für den Laien so gut wie nicht durchschaubar. Oftmals stehen Verkehrs- und Bußgeldrecht im direkten Zusammenhang. Damit der Betroffene zu seinem Recht kommt oder sein Recht behält, gilt es von Beginn an das Richtige zu tun.


Ich sorge dafür, dass mein Mandant auch tatsächlich zu seinem Recht kommt das er hat.